Das Handelsrecht ist das spezielle Recht der Kaufleute. Geregelt ist es zum großen Teil im Handelsgesetzbuch. Es ist eng verbunden mit dem Gesellschaftsrecht.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten besonders schnell und unkompliziert abgewickelt werden sollen. Es werden daher erhöhte Anforderungen an Kaufleute gestellt, die sich in einer Vielzahl von Sonderbestimmungen niederschlagen. Dies gilt es bereits beim Abschluss von Verträgen, bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem aber auch bei sich ankündigenden Problemen zu beachten.
Ebenfalls zum Handelsrecht gehören das Recht der Handelsvertreter und auch das Vertriebsrecht und Franchiserecht. Insbesondere bei diesen beiden letztgenannten Rechtsgebieten gewinnt das internationale Recht eine immer größere Bedeutung.
Relevante Stichworte sind zum Beispiel:
- Kaufmannseigenschaft
- Firmierung
- Prokura
- Handlungsvollmacht
- kaufm. Rügepflicht
- kaufm. Bestätigungsschreiben
- Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch
- Wettbewerbsverbot
- Kundenschutz OHG, KG
- stille Gesellschaft
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Priesmeyer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
- info@law.ac
- 0241 51000222
- Grüner Weg 1, 52070 Aachen
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