Beim Erlass der meisten relevanten Gesetze hat es die “körperlose” Software noch nicht gegeben. Das Recht der elektronischen Datenverarbeitung wird geregelt von einer Vielzahl einzelner Bestimmungen aus nationalen und internationalen Rechtsordnungen.
Viele Rechtsgebiete – zum Beispiel das Urheberrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht –
finden sich hier in besonderer Ausgestaltung wieder.
Wir haben die Entwicklung des EDV-Rechts bereits seit 1989 aufmerksam beobachtet. Seitdem ist es ein fester Bestandteil unserer Tätigkeitsschwerpunkte.
Relevante Stichworte sind zum Beispiel:
- Software-Lizenzvertrag
- Software-Entwicklung
- Software-Projekte
- Application Service Providing
- Domain-Streitigkeiten
- Hard- und Software-Vertrieb
- Software-Leasing
- Webdesign
- E-Commerce
- Impressumspflicht
- info@law.ac
- 0241 51000222
- Grüner Weg 1, 52070 Aachen
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